Pfarrheim Hl. Kreuz: Satzungsänderung erforderlich

Alle Teilnehmer an der Gründungsversammlung vom 24. April haben in den letzten Tagen eine Einladung für den 5. September erhalten. Darin waren Textänderungen (neu/alt) gegenüber gestellt worden. Es geht – vereinfacht gesagt – darum, dass ein Geschäftspartner des Vereins nicht erkennen kann, ob der 1. Vorsitzende wirklich verhindert ist und so der 2. Vorsitzende ihn vertreten darf oder nicht. Das Amtsgericht hat einen genehmigungsfähigen Vorschlag mitgegeben. Darum müssen wir uns kurz treffen, um die geänderte Satzung zu genehmigen. Wir hoffen also, dass es eine kurze Sitzung wird. Die aktuelle Version der Satzung kann hier heruntergeladen werden.

Von Mitbürgern, die am Schicksal des Pfarrheims interessiert sind, werden wir oft gefragt, warum das denn alles so lange dauert. Wir hatten es uns auch einfacher vorgestellt. Hier haben wir die Entwicklung des Vereins Freunde und Förderer Pfarrheim Heilig Kreuz. zusammengestellt.

Ungeachtet der ausstehenden Genehmigung gehen wir davon aus, dass der Verein die Bewirtschaftung des Pfarrheims ab dem 1.1.2007 übernimmt. Alle Vermietungsanfragen bis dahin sind an das Pfarrbüro Heilig Kreuz zu richten. Anfragen für 2007 richten Sie bitte an Günter Ritter oder über das Kontaktformular auf MauNieWei.de