Jr.-Nr.: SB 042-12-2

Vereinfacht gesagt, ist die Pfarrverbandskonferenz die Fortsetzung auf Seelsorgebereichsebene, was die Pfarrgemeinderäte  aus Pfarrebene sind.

Aber eben nur fast…

Wie im Pfarrgemeinderat sind die hauptamtlichen Seelsorger vertreten. Anders als im PGR sind in der Pfarrverbandskonferenz die gewählten Pfarrgemeinderäte und die gewählten Kirchenvorstände im Verhältnis 2:1 vertreten.

Zu den Aufgaben der Pfarrverbandskonferenz gehört die Förderung der Kooperation im Seelsorgebereich. Nicht ganz klar ist, für welche Bereiche die Pfarrverbandskonferenz Entscheidungsbefugnis hat. In den Vorgesprächen zwischen den PGR-Vertretern aus dem Seelsorgebereich wurden diese Punkte genannt:- Pastoral, z.B. Jugendarbeit- Liturgie, z.B. Kirchenmusik- caritative Einrichtungen, z.B. Kölsch Hätz, FKV.Alles weitere muss sich aus der praktischen Arbeit ergeben.

Am 5. Februar tritt die Pfarrverbandskonferenz zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. MauNieWei.de wird darüber berichten.

Übrigens: Die Pfarrverbandskonferenz hat einen Vorläufer, der mindestens seit 1995 regelmäßig zusammenfindet. Ursprünglich gedacht als eine Runde, die die Termine der einzelenen Pfarrgemeinden koordiniert, wurde daraus schnell ein Gremium, in dem die PGR-Mitglieder allgemeine Themen der PGR-Arbeit besprachen. Kooperation ist also kein Fremdwort in unseren Gemeinden.