PGR-Wahl: die vorläufige Kandidatenliste liegt vor

Jede Wahl für einen neuen Pfarrgemeinderat (PGR) folgt einem genau vorgegebenen Zeitplan. Dort ist vorgeschrieben, dass eine vorläufige Kandidatenliste des Wahlausschusses, also der Wahlvorschlag, vom 27. September – 11.Oktober veröffentlicht werden muss. Diese Liste hängt nun in den Schaukästen der Kirchen aus. Sie können bis zum 11. Oktober Ergänzungsvorschlage formlos in den Pfarrbüros einreichen. Eventuelle Vorschläge werden dann bis zum 18. Oktober vom Wahlausschuss geprüft und anschließend wird eine endgültige Kandidatenliste veröffentlicht. Die PGR-Wahl findet am 9./10. November statt.