Die Patientenrechte am Ende des Lebens

Im Zuge der Diskussion um den Bereich von Sterbehilfe und Sterbebegleitung rückten die Rechte des Patienten am Ende des Lebens sowie die Wahrung derselben zunehmend in den Focus der öffentlichen Wahrnehmung. Das Interesse der Menschen an solchen Fragen ist groß. Unsicherheit und Angst vor der Auseinandersetzung mit dieser Thematik sowie mit juristischen Fragen verhindern jedoch oftmals, dass man sich gezielt mit ihnen beschäftigt. Diesem Problem will die BestattungsHilfe Köln in Weidenpesch nun bewusst entgegentreten.Mit einer für die Besucher kostenlosen Vortragsveranstaltung des Kölner Rechtsanwalts Martin Daams am Mittwoch, den 16. März 2005 um 17 Uhr in den Räumen der BestattungsHilfe Köln (Neusser Straße 585). Unter dem Titel „Die Patientenrechte am Ende des Lebens“ thematisiert Rechtsanwalt Martin Daams aus der Sozietät Völlings und Daams die Aspekte Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Fragen zur Sterbehilfe und zu Einzelheiten des Testaments. Der Vortrag verspricht schon jetzt informativ und äußerst interessant zu werden. Dies legt auch das Konzept des Rechtsanwalts nahe: Allgemeinverständlich, mit vielen Beispielen aus der Praxis und der Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Aspekten zu stellen; so wird sich sein Vortrag in der BestattungsHilfe Köln gestalten. „Dies ist mir auch äußerst wichtig“, so Martin Daams, der seit 1992 als Rechtsanwalt tätig und an allen Landgerichten sowie am Oberlandesgericht Köln zugelassen ist. Er wolle eine möglichst gute und anschauliche Information gewährleisten. „Bei vielen Menschen herrscht in diesem Bereich noch Klärungsbedarf. Was ist zum Beispiel bei einer Patientenverfügung zu beachten? Schließlich zählt hier der eigene Wunsch ebenso wie die juristische Absicherung der Ärzte und der Angehörigen. Oder wie sieht es mit einem Testament aus? Wie muss es abgefasst werden, damit es auch rechtswirksam ist und wo muss ich es deponieren?“ Diese und ähnliche Fragen kennt der Rechtsanwalt aus seiner täglichen Arbeit. Es gebe bestimmte Grundregeln, die es zu beachten gelte. Diese wird Martin Daams am 16. März 2005 in den Räumen der BestattungsHilfe Köln erläutern. Außerdem wird den Besuchern Informations-Material zur Verfügung gestellt, das sie anschließend mit nach Hause nehmen können. „Wir möchten die Menschen gezielt informieren. Dafür ist unsere Veranstaltung mit Rechtsanwalt Martin Daams bestens geeignet“, erläutert Elke Janclaes von der BestattungsHilfe Köln den Hintergrund der Veranstaltung. Die BestattungsHilfe Köln verstehe sich nicht nur als helfender Dienstleister, wenn es um würdige Bestattungen geht. Man habe auch eine soziale Verpflichtung, der man mit der Vortragsveranstaltung Rechnung trage. „Wir möchten, dass die Menschen die BestattungsHilfe Köln auch als Ort der Information und Begegnung erleben“, so Elke Janclaes weiter. Die BestattungsHilfe Köln soll auf lange Sicht eine feste Größe auch im gesellschaftlichen Leben des Vorortes werden. Dazu trug bereits ein Ausstellungsprojekt bei, das im vergangenen Jahr mit Erfolg realisiert werden konnte und Raum für neue Begegnungen schuf. Für die Vortragsveranstaltung am 16. März 2005 um 17 Uhr wird um eine telefonische Voranmeldung unter 0221 – 888 11 3 11 gebeten.