Möglichkeiten der Selbstbestimmung zum Lebensende

Vorsorge für Zeiten einer geistigen oder körperlichen Gebrechlichkeit zu treffen, ist eine unverzichtbare Angelegenheit und rechtlich unterschiedlich möglich. Ein Unfall, eine Krankheit oder Operation kann jeden unerwartet treffen und zu Situationen führen, in denen Menschen nicht mehr selbstverantwortlich handeln und entscheiden können. In diesem Fall sind auch die Familienangehörigen nicht in der Lage, ohne Vollmacht für den Betroffenen Entscheidungen zu treffen. Für eine solche Situation lässt sich vorsorgen.
 
Der Vortrag beleuchtet diverse Vorsorgemöglichkeiten und steht allen Interessierten offen. Die Referentin des Abends, Frau Gaby Feigl, Mitarbeiterin der Diakonie und Seniorenbetreuung Nippes, zeigt die Unterschiede, Anwendungsbereiche und Grenzen von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auf und bietet eine leicht verständliche Einführung in das Gebiet der Vorsorgeregelung.