Wenn Sie Verantwortung für die Kirche vor Ort übernehmen möchten und die anstehenden Veränderungen nach Möglichkeit mitgestalten wollen, dann lesen Sie hier zwei Texte über die Aufgaben der Kirchenvorstände und die Anliegen des Pfarrgemeinderates.
Wahl der Kirchenvorstände am 6. und 7. November 2021
Alle Katholiken des Erzbistums Köln sind aufgerufen, die Kirchenvorstände in ihren Gemeinden am 6. und 7. November neu zu wählen. Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Die Mitglieder des Kirchenvorstands übernehmen damit Mitverantwortung für ihre Pfarrgemeinde. Die Vertreterinnen und Vertreter bringen großen Sachverstand in dieses Ehrenamt mit; oft sind oder waren sie beruflich in Verwaltungsaufgaben tätig.
Aufgaben der Kirchenvorstände
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche, von den Gemeindemitgliedern gewählte Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Er ist unter anderem verantwortlich für
• den Haushalt der Pfarrgemeinde
• Personalangelegenheiten
• die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen wie Kirche, Kindergarten, Pfarrheim und Wohnungen
• Erbpachtangelegenheiten
Damit unterstützt der Kirchenvorstand die Kirche am Ort bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer der Kirchengemeinde – er ist geborenes Mitglied und Vorsitzender – und den gewählten Frauen und Männern, deren Zahl je nach Größe der Gemeinde variiert. Der Kirchenvorstand entsendet jeweils zwei Mitglieder in den Kirchengemeindeverband MauNieWei, der Anstellungsträger für das gesamte Personal im Seelsorgebereich und zuständig für die Betreibung der drei Kindertagesstätten ist. Über Wahlmänner und -frauen entsenden die Kirchenvorstände im Erzbistum auch Mitglieder in den Kirchensteuerrat, der über den Haushalt der Erzdiözese entscheidet.
Wer engagiert sich in MauNieWei?
In unserem Seelsorgebereich engagieren sich 26 Frauen und Männer als gewählte Mitglieder ehrenamtlich in den drei Kirchenvorständen. Ich danke den bisherigen Mitgliedern herzlich für deren kompetenten und verantwortlichen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinden. Das Wahlverfahren sieht eine „rollierende“ Besetzung des Gremiums vor: Jeweils die Hälfte des Kirchenvorstands wird alle drei Jahre für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die ausscheidenden Mitglieder bleiben so lange im Amt, bis die neu gewählten Mitglieder in das Amt eingeführt und verpflichtet worden sind. Das sichert die Kontinuität der Arbeit.
Dafür brauchen wir Sie.
Wenn auch Sie sich eine Mitarbeit im Kirchenvorstand Ihrer Gemeinde vorstellen können, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. In einem persönlichen Gespräch kann ich Ihnen weitere Informationen geben. Wählbar sind Kandidatinnen und Kandidaten ab 21 Jahren, die mindestens ein Jahr in der Kirchengemeinde wohnen.
Josef Felix Gnatowski, Pfarrer
Pfarrgemeinderatswahl am 6. und 7. November 2021
Alle vier Jahre wird der Pfarrgemeinderat neu gewählt. Am 6. und 7. November ist es wieder soweit. Dann finden im
ganzen Erzbistum Köln Pfarrgemeinderatswahlen statt. Der Auftrag des Pfarrgemeinderates ist es, sich zusammen mit
dem Pfarrer und den Seelsorgern um die Gestaltung des kirchlichen Lebens in unserem Pfarrverband, aber auch um
christliches Engagement in unseren Veedeln, unserer Stadt und Gesellschaft zu kümmern. Dieses Engagement ist
gerade in den vergangenen vier Jahren sehr stark eingefordert und auch geleistet worden. Immer wieder unter dem
Motto unseres Pastoralkonzeptes „Gott führt ins Weite, damit alle das Leben in Fülle haben.“
So war es weiterhin ein großes Anliegen des Pfarrgemeinderates über die Initiative „Runder Tisch MauNieWei. Neue
Nachbarn. Flüchtlinge im Kölner Norden“ für eine gute Willkommenskultur und Integration von geflüchteten Menschen zu
sorgen. Wir sind neue Partnerschaften mit Menschen in anderen Teilen der Welt (in Kenia und Rumänien) eingegangen,
die mittels Kollekten und Einzelspenden in ihrer Not unterstützt werden. Der Pfarrgemeinderat hat sich bei einem
Prozess der Bürgerbeteiligung dafür eingesetzt, dass Nordfriedhof und Niehler Friedhof Orte der Bestattung, des
Gedenkens und des Trauerns bleiben. Auf Grund des furchtbaren Missbrauchsskandals hat ein Arbeitskreis aus
Seelsorgern, PGR-Mitgliedern und Vertretern der Kinder- und Jugendgruppierungen ein institutionelles Schutzkonzept
erarbeitet. Außerdem finden immer wieder Präventionsschulungen statt. Die Kirche in Deutschland, in Köln und damit
auch vor Ort ist weiterhin in einer Umbruchphase. Die Anzahl der Seelsorger und Gemeindemitglieder wird weniger, und
die finanziellen Mittel werden geringer.
Neben all diesen Schwierigkeiten mussten wir uns dann auch noch mit den Maßnahmen, die uns die Corona-Pandemie
auferlegt hat, auseinandersetzen. Aber unsere Kirchen waren nie geschlossen. Vom 15. März bis Anfang Mai 2020
waren sie zu den sonst üblichen Gottesdienstzeiten zwar nicht für Hl. Messen, aber zum persönlichen Gebet geöffnet,
phasenweise mit Orgelmusik. Als dann Anfang Mai wieder Hl. Messen stattfinden durften, hat der PGR zusammen mit
den Kirchenvorständen und dem Pastor für jede Kirche Konzepte erarbeitet, damit die Gläubigen geschützt durch
Abstand, Hygienemaßnahmen und die notwendige Registrierung durch neu eingeführte Willkommensdienste wieder an
den Gottesdiensten teilnehmen konnten.
Uns als Pfarrgemeinderat ist es immer wichtig zu zeigen, dass die Kirche vor Ort lebt, und dass wir uns nicht von dem
Weg, den Christus uns vorgezeichnet hat, abbringen lassen. Nur wenn wir Jesus Christus und seiner Vorstellung von
Kirche treu bleiben, können wir auch in schwierigen Zeiten, in Zeiten des Umbruchs etwas ändern und hoffentlich eine
gute Zukunft der Kirche mitgestalten.
Dafür brauchen wir Sie. Menschen, die bereit sind, ihre Talente, ihre Charismen für die Zukunft der Kirche vor Ort zur
Verfügung zu stellen. Vielleicht sind Sie ja einer dieser Menschen, der im Pfarrgemeinderat aktiv den weiteren Weg der
Kirche mitgestalten möchte. Dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich als Kandidat zur Verfügung stellen.
Wählbar sind Kandidatinnen und Kandidaten ab Vollendung des 16. Lebensjahres jeweils mit Wohnsitz im Pfarrverband.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an
Waltraud Hohns, PGR-Vorsitzende